Neben gesunden Böden trägt auch ein geringer Versiegelungsgrad zum vorbeugenden Hochwasserschutz bei. Bei Neubauvorhaben soll die Versiegelung gering bleiben. Auch an den Gewässern 2. Ordnung wie z.B. dem Schloitzbach sollen Flächen für die zeitweise Aufnahme der Wassermassen (Retensionsflächen) erhalten bzw. geschaffen werden.
Um im Falle eines Hochwassers handlungsfähig zu sein, muss die Wasserwehr über eine einsatzbereite Ausstattung verfügen