[13.10.2022] Die heutige Stadtratssitzung wurde kurzfristig abgesagt. Um 17.31 Uhr wurde uns telefonisch mitgeteilt, dass wegen voraussichtlicher Anwesenheit von nur neun von 18 Stimmberechtigten der Stadtrat nicht beschlussfähig sei und die Sitzung deshalb abgesagt wird.
Eine nachträgliche Prüfung dieser Argumentation unsererseits ergab jedoch, dass in der Gemeindeordnung die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit ist. Außerdem kann die Beschlussfähigkeit nach unserer Auffassung erst zu Beginn der Sitzung festgestellt werden. Auch ohne Beschlussfähigkeit kann sich der Stadtrat vorberatend mit den einzelnen Sachverhalten befassen.
Warum die Sitzung wirklich abgesagt wurde, darüber kann nur spekuliert werden. Wir erwarten, dass künftig die Beschlussfähigkeit der Gremien wie von der Gemeindeordnung vorgesehen zu Beginn der Sitzung festgestellt wird und die Bestimmungen der Sächsischen Gemeindeordnung eingehalten werden.