Öffentliche Gebäude und Einrichtungen sowie Vereinshäuser sollen barrierefrei oder barrierearm umgestaltet werden. Dabei muss nicht nur an Personen mit eingeschränkten Bewegungsapparat gedacht werden, sondern es sollen auch Maßnahmen für Menschen mit Seh – und/oder Höreinschränkungen vorgesehen werden.
Dafür muss auf Basis des Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 durch die Stadtverwaltung ein Maßnahmenplan erstellt werden.
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Diesen Beschluss umzusetzen, ist ein langanhaltender Prozess. Das ist klar. Deshalb steht er auch nach mehrmaligen Hinweisen wieder auf der Beschlusskontrollliste. Praktisch soll bei allen Umbau- und Neubauarbeiten an kommunalen Gebäuden Barrierefreiheit mitgedacht und umgesetzt werden.