Sachkundige für Klimaschutz

Antrag

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, den §25 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Tharandt wie folgt zu ändern:
„§ 25 Ausschüsse
(1) Auf das Verfahren der Ausschüsse sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung des Stadtrates (§§ 1 bis 24) sinngemäß anzuwenden, es sei denn, es wird folgend etwas anderes bestimmt.
(2) Die Sitzungen beratender Ausschüsse sind nichtöffentlich, damit entfällt die in § 3 vorgeschriebene ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung.
(3) Ist ein beratender Ausschuss wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beratungsfähig, so entfällt die Vorberatung der betreffenden Angelegenheit.
(4) Bei der Berufung von sachkundigen Einwohner:innen in die Ausschüsse gemäß §44 Abs (2) SächsGO soll für jede:n sachkundige:n Einwohner:in kann ein:e Stellvertreter:in berufen werden. Die Berufung erfolgt analog der Bestellung der Ausschussmitglieder durch den Stadtrat.
Berufene sachkundige Einwohner:innen haben im jeweiligen Ausschuss Rede– und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Für sie gelten die gleichen Anwesenheits– und Verschwiegenheitspflichten sowie Regelungen zur Befangenheit wie für Stadträte.
(5) In einen Ausschuss nach § 28 Abs. 5 SächsGemO können keine sachkundigen Einwohner:innen berufen werden.“

Hintergrund

Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) hatte die Idee, die Möglichkeit zu schaffen, Sachkundige für Klimaschutz in die Ausschüsse als beratende Personen zu berufen. Ein Antrag der FWG, der am 15.7.2021 eingebracht wurde und am 14.10.2021 zur Abstimmung kam, beauftragte die Stadtverwaltung, die Grundlagen dafür zu schaffen.

Da die Umsetzung des Beschlusses recht schleppend verlief und auch die FWG keine Aktivitäten zur Umsetzung entfaltete, brachten wir einen Vorschlag zur Umsetzung in die Diskussion im Verwaltungsausschuss am 25.4. und 30.5.2022 ein. Die sich aus der Diskussion am 30.5.2022 ergebenden Änderungen wurden am nächsten Tag in die Vorlage eingearbeitet und die modifizierte Vorlage der Stadtverwaltung übermittelt. Am 30.1.2023 befürwortete der Verwaltungsausschuss Regelungen, die im Wesentlichen auf unserem Vorschlag basieren.

Download

Den Antrag samt Begründung mit Stand vom 31.5.2022 gibt es hier als Download.

Bearbeitungsstand

Am 23.2.2023 stimmte der Stadtrat über das Thema ab und beschloss die entsprechenden Änderungen der Geschäftsordnung des Stadtrates mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Der Wortlaut basiert auf dem Beschluss des Verwaltungsaussschusses vom 30.1.2023 und weicht von unserem Vorschlag ab.

Der Beschluss wurde bislang nicht umgesetzt und die Neuregelung in die Geschäftsordnung des Stadtrates eingefügt. Es wurden bislang keine Sachkundigen für Klimaschutz berufen.