Archiv der Kategorie: Anträge

Radverkehrskonzept Landkreis SOE

Im Kreistag wird gegenwärtig der Entwurf des Radwegekonzepts des Landkreises SOE
diskutiert. … Für den 17.5. ist eine Befassung des Kreistages mit dem Entwurf
geplant.
Dieses Konzept kann in Zukunft auch wichtige Grundlage für die Beantragung von
Fördermitteln für Radwege sein.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Wie wurde die Stadt Tharandt an der Erarbeitung bzw. der Finalisierung des Entwurfs
    beteiligt?
  2. Waren aus Sicht der Stadt Tharandt alle notwendigen Radwege im Entwurf? Wurden
    ergänzende Radwege zugearbeitet?
  3. Gibt es Konflikte mit dem Radverkehrskonzepten der Stadt Tharandt?

Ich bitte um kurze (!) schriftliche Beantwortung der Fragen innerhalb der vorgesehenen
Fristen.

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Die komplette Anfrage gibt es hier zum Download.

Bearbeitungsstand

Die Anfrage wurde am 6. Mai 2021 an die Stadtverwaltung verschickt. Eine Beantwortung erfolgte bislang nicht.

Sachkundige für Klimaschutz

Antrag

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, den §25 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Tharandt wie folgt zu ändern:
„§ 25 Ausschüsse
(1) Auf das Verfahren der Ausschüsse sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung des Stadtrates (§§ 1 bis 24) sinngemäß anzuwenden, es sei denn, es wird folgend etwas anderes bestimmt.
(2) Die Sitzungen beratender Ausschüsse sind nichtöffentlich, damit entfällt die in § 3 vorgeschriebene ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung.
(3) Ist ein beratender Ausschuss wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beratungsfähig, so entfällt die Vorberatung der betreffenden Angelegenheit.
(4) Bei der Berufung von sachkundigen Einwohner:innen in die Ausschüsse gemäß §44 Abs (2) SächsGO soll für jede:n sachkundige:n Einwohner:in kann ein:e Stellvertreter:in berufen werden. Die Berufung erfolgt analog der Bestellung der Ausschussmitglieder durch den Stadtrat.
Berufene sachkundige Einwohner:innen haben im jeweiligen Ausschuss Rede– und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Für sie gelten die gleichen Anwesenheits– und Verschwiegenheitspflichten sowie Regelungen zur Befangenheit wie für Stadträte.
(5) In einen Ausschuss nach § 28 Abs. 5 SächsGemO können keine sachkundigen Einwohner:innen berufen werden.“

Hintergrund

Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) hatte die Idee, die Möglichkeit zu schaffen, Sachkundige für Klimaschutz in die Ausschüsse als beratende Personen zu berufen. Ein Antrag der FWG, der am 15.7.2021 eingebracht wurde und am 14.10.2021 zur Abstimmung kam, beauftragte die Stadtverwaltung, die Grundlagen dafür zu schaffen.

Da die Umsetzung des Beschlusses recht schleppend verlief und auch die FWG keine Aktivitäten zur Umsetzung entfaltete, brachten wir einen Vorschlag zur Umsetzung in die Diskussion im Verwaltungsausschuss am 25.4. und 30.5.2022 ein. Die sich aus der Diskussion am 30.5.2022 ergebenden Änderungen wurden am nächsten Tag in die Vorlage eingearbeitet und die modifizierte Vorlage der Stadtverwaltung übermittelt. Am 30.1.2023 befürwortete der Verwaltungsausschuss Regelungen, die im Wesentlichen auf unserem Vorschlag basieren.

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Den Antrag samt Begründung mit Stand vom 31.5.2022 gibt es hier als Download.

Bearbeitungsstand

Am 23.2.2023 stimmte der Stadtrat über das Thema ab und beschloss die entsprechenden Änderungen der Geschäftsordnung des Stadtrates mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Der Wortlaut basiert auf dem Beschluss des Verwaltungsaussschusses vom 30.1.2023 und weicht von unserem Vorschlag ab.

Der Beschluss wurde bislang nicht umgesetzt und die Neuregelung in die Geschäftsordnung des Stadtrates eingefügt. Es wurden bislang keine Sachkundigen für Klimaschutz berufen.

Ökostrom für Tharandt

Antrag

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Tharandt ab Januar 2021 auschließlich Ökostrom für alle städtischen Abnahmestellen kauft.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Angebote des aktuellen Versorgers sowie von mindestens zwei weiteren Stromversorgern, die im Stadtgebiet Ökostromprodukte anbieten, einzuholen. Dabei sollen solche Versorger angefragt werden, die ausschließlich Ökostrom aus regenerativen Quellen in Deutschland anbieten. Dieser Aspekt ist Voraussetzung um einen Zuschlag zu bekommen und damit eine Wechsel des Stromanbieters vorzunehmen.

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Den gesamten Antrag gibt es hier als Download.

Bearbeitungsstand

Der Antrag wurde am 17.9.2020 als gemeinsamer Antrag der Stadträte Jens Heinze und Manfred Oswald (SPD) der Stadtverwaltung übermittelt. Die Fraktionen der Freien Wählergemeinschaft und der CDU waren zuvor angefragt worden, ob sie den Antrag mit uns einbringen würden.

Er kam in der Sondersitzung (Fortsetzungssitzung) am 2.11.2020 zur Abstimmung und wurde mit 12 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen.

Ratsinformationssystem für Ortschaftsräte

Antrag

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadtverwaltung mit der Konstituierung der im Mai 2019 gewählten Ortschafträte allen in diesen Gremien tätigen Mandatsträger/innen einen Zugang zum Ratsinformationssystem zur Verfügung stellt und die den jeweiligen Ortschaftsrat betreffenden Unterlagen rechtzeitig vor den jeweligen Sitzungen freischaltet.

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Den vollständigen Antrag gibt es hier als Download.

Bearbeitungsstand

Der Antrag wurde am 1.9.2019 der Stadtverwaltung übermittelt. Er wurde nicht zur Abstimmung gebracht.

Mittlerweile erhalten etwa seit 2021/22 auch die Ortschaftsräte Sitzungsunterlagen über das Ratsinformationsssystem zur Verfügung gestellt.

Stadtratssitzungen im Erbgericht

Sitzungen im Erbgericht

Wir beantragen, dass bei den Sitzungen des Stadtrates im Vereinshaus Erbgericht folgende Randbedingungen eingehalten werden:

  1. Durch die schlechte Akustik im Saal sind viele Wortbeiträge schlecht oder nicht zu verstehen. Daher soll allen Stadträt:innen und Verwaltungsmitarbeiter:innen wird ein Mikrofon zur Verfügung gestellt werden.
  2. Die Tagesordnung und alle wesentlichen Unterlagen werden während der Beratung an die Wand projiziert.
  3. Die Sitzordnung wird so eingerichtet, dass die Mitglieder des Stadtrates in Richtung der Projektionsfläche sitzen. Um dem Bürgermeister und den jeweiligen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung die Erläuterung der projizierten Daten zu erleichtern, kann ein zusätzlicher Monitor für den/die Vertragende:n aufgestellt werden.
  4. Dem Publikum wird ein Exemplar der Beratungsunterlagen im öffentlichen Teil zur Verfügung gestellt.

Hintergrund

Infolge der Corona-Vorschriften finden die Sitzungen des Stadtrates im Vereinhaus Erbgericht in Kurort Hartha statt. Die Akustik des Saales ist für Sitzungen ungeeignet. Die Projektion von Daten findet an eine Wand im Rücken der Stadträt:innen statt, so dass nur die Verwaltungsmitarbeitenden diese ohne Verrenkungen sehen können.

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Den kompletten Antrag gibt es hier zum Download.

Bearbeitungsstand

Dieser Antrag wurde zunächst mündlich eingebracht. Durch den Bürgermeister wurde zugesagt, die Vorschläge umzusetzen. Nachdem das bei den nächsten Sitzungen nicht umgesetzt wurde, brachten wir den Antrag schriftlich ein. Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gebracht. Bis zum Auslaufen der Corona-Regelungen wurden die Vorschläge im Antrag nicht umgesetzt.

Faire Blumen bei Ehrungen

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, im
Rahmen von Ehrungen und Jubiläen nur noch fair oder regional produzierte
Blumen zu beschaffen.
Ziel soll sein:

  • das Beschaffungswesen so zu ändern, dass nur noch Blumen gekauft werden, die
    aus regionalem Anbau stammen oder nachweislich unter Achtung der
    Menschenrechte und des Umweltschutzes produziert wurden,
  • in Zusammenarbeit mit örtlichen Gärtnereien und Floristikbetrieben Möglichkeiten
    der Beschaffung zu entwickeln,
  • die Öffentlichkeit über ökologische und soziale Probleme bei der Produktion von
    Schnittblumen zu informieren und Verbraucher und Verbraucherinnen anregen,
    beim Kauf von Blumen auf deren Herkunft zu achten.
    Über die Ergebnisse dieser Aktivitäten soll dem Stadtrat zur Jahresmitte 2010 berichtet
    werden.

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Den kompletten Antrag gibt es hier zum Download.

Bearbeitungsstand

Der Antrag wurde dem Bürgermeister übermittelt und bislang nicht zur Abstimmung gebracht.

Veränderungssperre B-Plan-Gebiet Stadtmitte

Antrag

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Tharandt über die Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Stadtmitte Tharandt“ OT Tharandt.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Satzung unmittelbar bekanntzugeben.

Hintergrund

Der am 12.9.2019 aufgestellte B-Plan Stadtmitte befindet sich im November 2022 noch immer in der Diskussion. Die mit dem Aufstellungsbeschluss erlassene Veränderungssperre soll verhindern, dass während der Bearbeitungszeit des B-Plans durch ein normales Bauantragsverfahren Tatsachen geschaffen werden, die den Intentionen des B-Plans zuwiderlaufen. Die Veränderungssperre ist nach Verlängerung am 14.10.2022 ausgelaufen und kann nicht verlängert werden. Bürgermeister und Stadtverwaltung haben es versäumt, eine erneute Veränderungssperre in den Stadtrat einzubringen. Mit dem Eilantrag wollen wir erreichen, dass der Stadtrat mit der gebotenen Gründlichkeit weiter am B-Plan arbeiten kann.

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Den kompletten Antrag mit Begründung gibt es hier zum Download.

Bearbeitungsstand

Der Antrag wurde in der Sitzung am 10.11.2022 vom Stadtrat angenommen. Die Veränderungssperre gilt daher bis zum November 2024.

Leitbild für die Stadt Tharandt

Präambel

Ein Leitbild ist die schriftliche Erklärung der Stadt über ihr Selbstverständnis zu Visionen und Wertvorstellungen.
Es kann allen in der Stadt lebenden und wirkenden Menschen Orientierung, Identität und Motivation geben.
Es richtet sich in besonderer Weise an die politischen Entscheidungsträger.

Oberziel

Die Forststadt Tharandt verpflichtet sich zur Starken Nachhaltigkeit im Sinne eines gleichberechtigten Dreiklangs folgender Teilziele:

Ökonomisches Teilziel: Erhaltung der ländlichen Struktur

In Tharandt sind Handel, Arbeitsplätze, Kultur- und Einkaufsangebote sehr stark vom Ballungszentrum Dresden geprägt. Tharandt steht aber auch für Ruhe, Weitläufigkeit  sowie kleinstädtische und dörfliche Strukturen.
Tharandt ist Naherholungsgebiet und Bildungsstandort. Das alles macht die Stadt attraktiv.

Wo stehen wir?

Jede der Ortschaften Tharandts hat ihren eigenen Charakter. Alle gemeinsam sind geprägt von vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie landwirtschaftlicher und forstlicher Nutzung. Tharandt bietet gute Rahmenbedingungen für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung.

Wo wollen wir hin?

Wir möchten unabhängig und eigenständig sein. Dazu schaffen wir den ortsansässigen Unternehmen die nötigen Bedingungen, ihre Potenziale ungehindert zu entfalten. Bei künftigen Investitionen messen wir den Grundsätzen einer Wirtschaft auf der Basis nachwachsender Rohstoffe, Klimaneutralität und regionalen Wirtschaftskreisläufen hohe Bedeutung bei. Wir laden Unternehmen, die im Sinne dieses Leitbildes wirken, ein, sich in der Stadt anzusiedeln.

Soziales Teilziel: Lebensqualität und Zusammenhalt

Lebensqualität entsteht durch Miteinander. In Tharandt verbindet uns die Nähe zur Natur. Wir sind stolz darauf, dass der Name der Stadt eng mit der Entstehung des Begriffes der Nachhaltigkeit verbunden ist.

Wo stehen wir?

Die Menschen in Tharandt tragen durch ihre vielseitigen Aktivitäten zur örtlichen Gemeinschaft bei und wirken so am unverwechselbaren Gesamtbild der Stadt mit. Diese soziale Vielfalt und dieser Zusammenhalt sollen gepflegt und gestärkt werden. Wir wahren Respekt und Toleranz untereinander und zeigen uns auch nach außen hin offen.

Wo wollen wir hin?

Gemeinsames Tun erhält und stiftet Identität. Miteinander im Gespräch zu bleiben, Gemeinsamkeiten zu entdecken, Unterschiedlichkeit zu akzeptieren und die Stadt zusammen zu gestalten – so soll es gelingen, im Zusammenspiel von den Menschen in der Stadt, dem Stadtrat und der Stadtverwaltung die kommenden Herausforderungen zu meistern. Städtisches Handeln soll sich daran orientieren, Gerechtigkeit gegenüber allen, auch künftigen Generationen zu wahren und eigenen Wohlstand nicht auf Kosten anderer zu erhalten.

Ökologisches Teilziel: Mensch und Biosphäre

Wir erkennen die Verflechtungen von Mensch und Umwelt. Wir stellen uns im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten unserer Verantwortung. Diese Verantwortung steht für langfristige Verwertungsinteressen und berücksichtigt auch die Lebensbedingungen künftiger Generationen.

Wo stehen wir?

In der langen Tradition als forstlicher Bildungsstandort ist uns bewusst, welche Bedeutung die Balance von Ökonomie und Ökologie hat: Umwelt- und Naturschutz, Biodiversität sowie Klimaneutralität dienen der Sicherung unserer Lebensgrundlage. Folglich ist es unsere Aufgabe, nachhaltig zu wirtschaften und zu leben.

Wo wollen wir hin?

Auf dem Weg zur Klimaneutralität ergreifen wir alle realisierbaren Möglichkeiten, eine sonnenbasierte Energieversorgung zu erschließen, Wasser in der Region zu halten, nachwachsende Rohstoffe nach dem Maßstab der Starken Nachhaltigkeit zu nutzen und die Verwendung endlicher Ressourcen einzuschränken.
Dieser Weg ist ein wichtiger Baustein, um auch in Zukunft wirtschaftliches Handeln und zugleich eine hohe Lebensqualität in Tharandt zu ermöglichen.

Das Leitbild für die Stadt Tharandt wurde im Auftrag des Stadtrates durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet und nach Beteiligung der Ortschaftsräte und der Bevölkerung am 15.12.2022 durch den Stadtrat beschlossen. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Daniel Becker, Dr. Jörn Erler, Jens Heinze, Manfred Oswald, Rea Schneider.

Hitzeaktionsplan

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ab der kommenden Sommerperiode einen
Hitzeaktionsplan für das Stadtgebiet Tharandt zu erstellen.

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Den kompletten Antrag samt Begründung gibt es hier als Download.

Bearbeitungsstand

Der Antrag wirde am 5. Februar 2024 eingebracht. Im Mai 2024 soll er erstmalig im Stadtrat diskutiert werden.

Mehr Transparenz – Gemeindeordnung umsetzen

Antrag

Mit der Novellierung der Sächs. Gemeindeordnung wurden die Kommunen verpflichtet, die Unterlagen der öffentlichen Sitzungen der Stadträte öffentlich zugänglich zu machen. Da das in Tharandt nicht umgesetzt wurde, beantragten wir am 19.5.2022 eine Beratung zu diesem Thema:

Wir beantragen die Befassung zur Veröffentlichung von Informationen nach §36b Sächs GemO in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses (nichtöffentlich, vorberatend) und in der nächsten Sitzuung des Stadtrates (öffentlich, beschließend).

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Den gesamten Antrag samt Begründung gibt es hier zum Download.

Bearbeitungsstand

Der Antrag wurde zur Stadtratssitzung am 16.6.2022 auf die Tagesordnung gesetzt. Wir haben in der Diskussion deutlich gemacht, dass die Veröffnetlichung von Unterlagen keine Ermessenssache der Verwaltung ist, sondern verpflichtend, sofern keine datenrechtlichen Gründe einer Veröffnetlichung entgegenstehen. Sollten Unterlagen nicht veröffentlicht werden, so ist das zu Beginn der Sitzung bekanntzugeben.

Mittlerweile wird §36b im Bürger- und Ratsinformationssystem der Stadt Tharandt (RIS) weitgehend umgesetzt. Allerdings gibt es zu einigen Sitzungen aktuell keinerlei Unterlagen im RIS.