[10.11.2022] Zur heutigen Sitzung wurde durch uns ein Eilantrag für eine erneute Veränderungssperre auf dem Gebiet des B-Plan-Entwurfes Stadtmitte eingebracht und mit großer Mehrheit des Stadtrates beschlossen.
Diese Veränderungssperre ist notwendig geworden, um sicherzustellen, dass die städtebaulichen Leitlinien, die im B-Plan festgelegt werden, auch umgesetzt werden und nicht zwischenzeitlich mittels Baurecht Tatsachen geschaffen werden. Gegenwärtig wird der Entwurf des B-Plans noch im Stadtrat diskutiert. Die bisherige Veränderungssperre war ausgelaufen und konnte nicht mehr verlängert werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss des B-Plans (12.9.2019, einstimmig) wurde durch den Stadtrat ebenfalls beschlossen, dass mit den Besitzern der im B-Plangebiet gelegenen privaten Grundstücke ein städtebaulicher Vertrag zu schließen ist. Das ist bislang nicht passiert.